Beschwerdemanagement

Arbeitsgruppe Beschwerdemanagement als Patientenbeteiligung

Die Gesundheitsförderungsdefinition der Ottawa-Charter aus dem Jahr 1986 sagt: „Gesundheitsförderung zielt auf den Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen“.

 

Allerdings müssen Patienten das Versorgungsgeschehen besser verstehen, um ihren eigenen Beitrag zur Gesundung zu machen und die Gesundheitsdienste angemessen nützen zu können. Eine mögliche Beschwerde zum Beispiel, ist ein Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung, einen Beschluss oder Maßnahme einer Behörde. Doch wie kommt die Beschwerde an, dass Patienten, Selbsthilfegruppen und Verbände gehört werden?

 

Eine Arbeitsgruppe im Selbsthilfeforum Sachsen-Anhalt erarbeitet Zugangswege zu den geeigneten Stellen und bietet einen Überblick über Ansprechpartner und Entscheidungsträger.